I.
Der Kläger macht gegen den beklagten Rechtsanwalt Schadenersatz wegen fehlerhafter Prozessführung bzw. fehlerhafter Beratung im Rahmen güterrechtlicher Auseinandersetzungen mit seiner ehemaligen Ehefrau M.B. geltend.
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat die auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 63.365,16 Euro nebst Zinsen gerichtete Klage mit Urteil vom 23. Juni 2005 abgewiesen. Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (Bl. 174-179 d.A.) Bezug genommen.
Gegen dieses ihm am 4. Juli 2005 zugestellte Urteil hat der Kläger mit am 29. Juli 2005 eingegangenem Schriftsatz Berufung eingelegt, die er innerhalb ihm gewährter Fristverlängerung mit am 4. Oktober 2005 eingegangenem Schriftsatz begründet hat.
Mit seinem Rechtsmittel begehrt der Kläger im Wege der Klageerweiterung die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt 70.503,41 Euro nebst Zinsen.
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