OLG München - Beschluss vom 14.11.2005
34 Wx 135/05
Normen:
FGG § 12 ; AufenthG § 60a Abs. 5 Satz 4 ; FreihEntzG § 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 111

Sperrfrist durch Ankündigung der Abschiebung - Haftanordnung auch während der Sperrfrist - Anhörung der Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes im Verfahren nach Freiheitsentziehungsgesetz

OLG München, Beschluss vom 14.11.2005 - Aktenzeichen 34 Wx 135/05

DRsp Nr. 2005/19653

Sperrfrist durch Ankündigung der Abschiebung - Haftanordnung auch während der Sperrfrist - Anhörung der Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes im Verfahren nach Freiheitsentziehungsgesetz

»1. Die in bestimmten Fällen bestehende Pflicht zur Ankündigung der Abschiebung einen Monat vor deren Durchführung begründet eine Sperrfrist, vor der die Abschiebung nicht durchgeführt werden darf. Die Sperrfrist steht einer Haftanordnung nicht entgegen, wenn sie nicht länger läuft als die zur Abschiebung notwendige Haft.2. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob in Verfahren nach dem Freiheitsentziehungsgesetz auch die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes gehört werden muss.«

Normenkette:

FGG § 12 ; AufenthG § 60a Abs. 5 Satz 4 ; FreihEntzG § 5 ;

Sachverhalt: