BSG - Urteil vom 17.10.2002
B 7 AL 72/00 R
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 1 AL 15/00 - 15.06.2000,
SG Aachen, vom 28.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 118/99

Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner als wichtiger Grund

BSG, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen B 7 AL 72/00 R

DRsp Nr. 2003/7508

Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner als wichtiger Grund

Ein Ortswechsel zwecks Aufrechterhaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann auch einen wichtigen Grund zur Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses darstellen, wenn diese Gemeinschaft bei Lösung des Beschäftigungsverhältnisses bereits bestanden hat und den Kriterien entsprochen hat, die das BVerfG zur Auslegung des Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft" in § 137 Abs 2a AFG hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und der gegenseitigen Bindungen innerhalb der Gemeinschaft aufgestellt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 1. August 1999 bis 11. September 1999 (Sperrzeit von sechs Wochen).