I.
Die Klägerin, eine 1963 geborene deutsche Staatsangehörige, erstrebt die Beibehaltung der deutschen für den Fall des Erwerbs der italienischen Staatsangehörigkeit. Sie ist Beamtin auf Lebenszeit und mit einem italienischen Staatsangehörigen verheiratet. Sie beabsichtigt, auf Dauer ihren Aufenthalt im Bundesgebiet beizubehalten.
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