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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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1999
Sonstige
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 16.03.1999
1Z AR 21/99
Normen:
BGB
§
1606
;
ZPO
§
36
Abs.
1
Nr.
3
, §
59
, §
60
;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 203
FamRZ 1999, 1666
MDR 1999, 807
Vorinstanzen:
AG Hattingen 9 F 12/99 ,
AG Fürstenfeldbruck, - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 17/99
Streitgenossenschaft bei Klage gegen mehrere gleichrangige Unterhaltsschuldner
BayObLG,
Beschluß
vom 16.03.1999
- Aktenzeichen 1Z AR 21/99
DRsp Nr. 1999/6307
Streitgenossenschaft bei Klage gegen mehrere gleichrangige Unterhaltsschuldner
»Streitgenossenschaft bei Klage gegen mehrere gleichrangige Unterhaltsschuldner.«
Normenkette:
BGB
§
1606
;
ZPO
§
36
Abs.
1
Nr.
3
, §
59
, §
60
;
Gründe:
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