I. Im vorliegenden Verfahren haben die am ####### und am ####### geborenen Kläger mit am 11. Oktober 2001 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz um Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage nachgesucht, um den Beklagten auf Auskunft sowie Zahlung von - zunächst nur mit einem Mindestbetrag beziffertem - Kindesunterhalt ab Oktober 2001 in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt zahlte der Beklagte wie auch in der Folgezeit freiwillig einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 500 DM.
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