KG - Beschluss vom 14.03.2003
13 WF 76/03
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
KGReport 2003, 245
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 152 F 12165/02

Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

KG, Beschluss vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 13 WF 76/03

DRsp Nr. 2005/6994

Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

Der Streitwert einer Vollstreckungsklage gegen einen Unterhaltstitel bemisst sich trotz uneingeschränkten Klageantrags nur nach dem zur Vollstreckung gestellten Unterhaltsbetrag, wenn erkennbar nur diesem Einwendungen entgegen gesetzt werden sollen.

Normenkette:

ZPO § 3 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 152 F 12165/02
Fundstellen
KGReport 2003, 245