1. Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 20.08.2010, 08.05.2012 und 15.09.2010, Az. 44 F 432/10, in Verbindung mit der Teilabhilfeentscheidung vom 26.06.2012, werden wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Wert für die Auskunftsstufe wird auf 2240 €,
der Wert für die Zahlungsstufe wird auf 8960 € und
der Wert der Vereinbarung wird auf 8750 € festgesetzt.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|