I.
Zwischen den Parteien war beim Amtsgericht - Familiengericht - K das Scheidungsverfahren mit der Folgesache Versorgungsausgleich anhängig. Bzgl. der gemeinsamen Kinder der Parteien wurden keine Sorgerechtsanträge gestellt. Das Familiengericht hat durch Beschluß vom 20.9.1999 den Streitwert für die Ehesache auf insgesamt 13.500.- DM, für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 3.133,46 DM festgesetzt.
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