AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 166 F 16200/01
Streitwert in Ehesachen bei ratenloser Prozesskostenbewilligung
KG, Beschluss vom 02.10.2003 - Aktenzeichen 3 WF 335/03
DRsp Nr. 2004/19482
Streitwert in Ehesachen bei ratenloser Prozesskostenbewilligung
In Ehesachen ist der Streitwert auch dann nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten zu bestimmen, wenn beiden ratenlose Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.