I.
Die am 2.5.1989 geborene Klägerin hat - zunächst im Wege des vereinfachten Verfahrens - mit am 19.7.1999 eingegangenem Antrag die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von 150 % des Regelbetrages der entsprechenden Altersstufe der
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten des Beklagten, mit der sie die Festsetzung eines Streitwerts von 7.764 DM (Jahresbetrag von 150 % nach der
Das Familiengericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und sie dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.
II.
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