Die Beschwerde des Antragsgegners wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist das nichteheliche Kind des Antragsgegners. Er begehrt im Wege der Stufenklage die Erteilung von Auskünften und die Zahlung von Kindesunterhalt.
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