OLG Karlsruhe - Beschluss vom 15.11.2006
11 Wx 35/06
Normen:
VBVG § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1272
OLGReport-Karlsruhe 2007, 169
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 14.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 537/05

Stundenansatz bei erstmaliger Begründung eines Betreuungsverhältnisses auch bei Wechsel auf Berufsbetreuer maßgebend

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 11 Wx 35/06

DRsp Nr. 2007/2786

Stundenansatz bei erstmaliger Begründung eines Betreuungsverhältnisses auch bei Wechsel auf Berufsbetreuer maßgebend

»Für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers gem. § 5 Abs. 1 und 2 VBVG ist die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt.«

Normenkette:

VBVG § 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Für die mittellose Betroffene, die in einem Seniorenheim lebt, wurde durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 13.4.2004 eine Betreuung eingerichtet und die Schwägerin der Betroffenen für die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten, Postempfang, Verkehr mit Behörden und Sozialleistungsträgern, Gesundheitsfürsorge und Bestimmung des Aufenthalts zur ehrenamtlichen Betreuerin bestellt. Auf Antrag der ehrenamtlichen Betreuerin wurde diese durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 11.8.2005 im Umfang der Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten, Postempfang und Verkehr mit Behörden und Sozialleistungsträgern entlassen und statt ihrer für diese Aufgabenkreise der Beteiligte zu 2 zum neuen Betreuer bestellt; dieser führt die Betreuung berufsmäßig.