OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.11.2006
11 Wx 44/06
Normen:
BGB § 1896 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 09.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 158/06
AG Oranienburg, - Vorinstanzaktenzeichen 41 d XVII 30/06

Subsidiarität der Betreuung bei wirksamer Vorsorgevollmacht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2006 - Aktenzeichen 11 Wx 44/06

DRsp Nr. 2007/1378

Subsidiarität der Betreuung bei wirksamer Vorsorgevollmacht

Hat der Betroffene durch eine wirksame Vollmacht für die Zeit späterer Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt, scheidet die Anordnung der Betreuung insoweit aus wegen dem gesetzlich verankerten Grundsatz der Subsidiariät der Betreuung.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Wegen des Sachstandes und des Verfahrensverlaufs wird zunächst auf die Gründe der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen. Ergänzend ist auszuführen:

Die Beteiligte zu 1. hat die Auffassung vertreten, die Betreute sei schon seit Jahren geschäftsunfähig gewesen, so dass auch die Vorsorgevollmacht unwirksam sei. Die Beteiligte zu 2. sei ihrer Pflicht, sich um die Betreute zu kümmern, nicht nachgekommen; dies habe vor der Einweisung in den "D... Club O..." zu einer körperlichen Vernachlässigung der Betreuten geführt.

Unter Berufung auf die Vorsorgevollmacht sei der Verkauf des Grundstücks ...straße 2 a in B... unter zweifelhaften Bedingungen durchgeführt worden.