BayObLG - Urteil vom 12.07.2001
5 St RR 53/01
Normen:
StGB § 170 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 579
NStZ-RR 2002, 11

Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

BayObLG, Urteil vom 12.07.2001 - Aktenzeichen 5 St RR 53/01

DRsp Nr. 2001/15461

Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

»Die Erfüllung des (ungeschriebenen) Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ergibt sich nicht schon aus der Feststellung, der vermögens- und einkommenslose, aber arbeitsfähige Angeklagte habe sich pflichtwidrig nicht beim Arbeitsamt als arbeitslos angemeldet. Wie bei jedem Unterlassungsdelikt ist vielmehr eine zweite Kausalitätsprüfung vorzunehmen, aus der sich ergeben muss, dass pflichtgemäßes Verhalten wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte.«

Normenkette:

StGB § 170 ;

Tatbestand

Das Amtsgericht sprach den Angeklagten mit Urteil am 13.4.2000 vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht frei.

Die hiergegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft verwarf das Landgericht mit Urteil vom 6.11.2000 als unbegründet.

Die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg.

Gründe:

Die Verwerfung der gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts vom 13.4.2000 gerichteten Berufung der Staatsanwaltschaft durch das Urteil des Landgerichts vom 6.11.2000 hält rechtlicher Überprüfung stand.