Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 16. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. September 2015 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: 2.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über Teilhabeansprüche der Antragstellerin an der Hinterbliebenenversorgung nach ihrem verstorbenen geschiedenen Ehemann.
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