Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 28. März 2014 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 5. November 2013 teilweise abgeändert und im dritten Absatz der Beschlussformel wie folgt neu gefasst:
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