Die befristete Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 7. Oktober 2010 - Az.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 1. ist die allein sorgeberechtigte Mutter der heute 10-jährigen V..., des 8-jährigen St..., der 6-jährigen S... und des 3 ¾ Jahre alten J... H.... Sie und die Kinder lebten gemeinsam mit dem Kindesvater.
Das Jugendamt ist auf Initiative der Kindesmutter seit Ende 2007 involviert. Anlass waren seinerzeit massive Probleme der ältesten Tochter V...; im Sommer 2008 geriet sodann zunehmend St... in den Fokus.
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