Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 10.12.2012 aufgehoben und der Antrag des beteiligten Jugendamtes vom 01.08.2012 zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
II.Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. bewilligt.
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