Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 16.3.2010 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die leiblichen Eltern des betroffenen Kindes N M (geb. am 6.5.1997). Sie haben im Dezember 1984 die Ehe miteinander geschlossen. Seit Dezember 2005 leben sie voneinander getrennt. Ihre Ehe ist seit Anfang 2007 rechtskräftig geschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|