Auf die zuletzt auf den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung des Umgangs für das Kind A., geboren am .....2012, beschränkte Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 07.07.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 01.06.2023 (
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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