Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 1.9.2008 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1. nach einem Gegenstandswert von 500,- €. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag des Beteiligten zu 1. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Beteiligten zu 2. wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin N2 in Q bewilligt.
Die zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|