1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bremen vom 26.01.2011 wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
3. Dem Kindesvater wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin Schaefer, Bremen, beigeordnet.
4. Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 1.500,- festgesetzt.
I. M. und C. stammen aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern, die keine Sorgeerklärung abgegeben haben.
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