Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow-Weißensee (Familiengericht) vom 16. April 2010 - 24 F 880/10- bei Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und neu gefasst:
Die elterliche Sorge für den am 12. Oktober 2007 geborenen L### A#### B## - mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das der Mutter allein verbleibt - wird den Eltern gemeinsam übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 EUR.
Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 12. Oktober 2007 in Braunschweig geborenen L### A#### B## . Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Die Mutter verweigert die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung.
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