Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 24. Februar 2011 (Aktenzeichen:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Beschwerdewert wird auf 2.880,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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