ArbG Trier, vom 03.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1503/03
Teilzeitarbeit während der Elternzeit nur beim bisherigen Arbeitgeber
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 58/04
DRsp Nr. 2004/15655
Teilzeitarbeit während der Elternzeit nur beim bisherigen Arbeitgeber
1. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer in der Elternzeit die Teilzeittätigkeit bei ihm leistet und nicht zu einem anderen Arbeitgeber wechselt.2. Die bloße Rechtsbehauptung, diese Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sei falsch, genügt einer substantiierten Berufungsbegründung nicht.