I. 1. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist im Alter von 86 Jahren im Jahr 1985 gestorben. Sie war deutsche Staatsangehörige und wohnte seit 1971 in der Schweiz. Der letzte inländische Wohnsitz war in Nürnberg. Die Ehefrau des Beteiligten zu 1 war eine Schwester der Erblasserin. Sie starb 1991 und wurde vom Beteiligten zu 1 allein beerbt. Die beiden anderen Schwestern der Erblasserin sind vor dieser gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen.
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