Die Parteien haben am 07.03.1990 in der Türkei geheiratet.
Die Klägerin ist deutsche, der Beklagte ist türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe kam durch Vermittlung des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bruders des Beklagten zustande, die Parteien kannten sich vorher nicht. Der Beklagte war bereits einmal in der Türkei verheiratet. Seine geschiedene Frau lebt mit seinen drei Kindern und seinen Eltern in einem ihm gehörenden Haus in der Türkei.
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