Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie
OLG Köln, Beschluß vom 30.04.1993 - Aktenzeichen 2 Wx 56-57/92
DRsp Nr. 1994/2105
Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie
In den Fällen, in denen das Original eines Testaments nicht mehr auffindbar ist, gebietet die Amtsermittlungspflicht eine besonders gründliche Aufklärung der Übereinstimmung von vorgelegter Kopie mit dem unauffindbaren Original. Regelmäßig gehört dazu eine förmliche Beweisaufnahme durch Befragung dazu benannter Zeugen.