Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 10. August 2011 aufgehoben.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 12. Januar 2011 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 31. Januar 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass monatliche Raten in Höhe von 65 € geschuldet sind.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§
I.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Landeskasse) nimmt die Betroffene aus übergegangenem Recht für geleistete Betreuervergütung in Anspruch.
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