I. Die Klägerin verfolgt im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Auskunft und Zahlung von Trennungsunterhalt.
Das Amtsgericht - Familiengericht - verurteilte den Beklagten durch Teilurteil, über sein Einkommen Auskunft durch Vorlage einer geordneten Aufstellung nebst Belegen wie folgt zu erteilen.
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