Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) gegen den am 29. Oktober 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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