AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen F 11682/99
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes
KG, Beschluss vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 18 UF 112/03
DRsp Nr. 2004/19487
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes
Lebt die Mutter eines nichtehelichen Kindes im Maßregelvollzug, ist sie mit der Ausübung des Sorgerechts über das bei dem Vater lebende Kind überfordert und ist das Kind in die Familie des Vaters integriert, so ist die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater gerechtfertigt und zum Wohle des Kindes erforderlich.