KG - Beschluss vom 01.07.2003
18 UF 112/03
Normen:
BGB § 1666 § 1680 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 351
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen F 11682/99

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes

KG, Beschluss vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 18 UF 112/03

DRsp Nr. 2004/19487

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vater eines nichtehelichen Kindes

Lebt die Mutter eines nichtehelichen Kindes im Maßregelvollzug, ist sie mit der Ausübung des Sorgerechts über das bei dem Vater lebende Kind überfordert und ist das Kind in die Familie des Vaters integriert, so ist die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater gerechtfertigt und zum Wohle des Kindes erforderlich.

Normenkette:

BGB § 1666 § 1680 Abs. 2, 3 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen F 11682/99
Fundstellen
KGReport-Berlin 2003, 351