OLG Köln - Beschluss vom 15.05.2013
27 UF 228/11
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1666a;
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 06.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 322 F 173/10

Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater allein wegen fehlender Erziehungseignung der Kindesmutter

OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 27 UF 228/11

DRsp Nr. 2013/20824

Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater allein wegen fehlender Erziehungseignung der Kindesmutter

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 06.10.2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg - 322 F 173/10) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1666a;

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss die elterliche Sorge für die beiden aus der im Jahr 2006 geschiedenen Ehe der Beteiligten hervorgegangenen Kinder F (geb. 00.00.2000) und O E (geb. 0.00.2002) dem Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen.