OLG Saarbrücken - Beschluss vom 16.11.2011
6 UF 126/11
Normen:
BGB § 1671; BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 884
Vorinstanzen:
AG St. Wedel - 6 F 37/11 SO - 6.7.2011,

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.11.2011 - Aktenzeichen 6 UF 126/11

DRsp Nr. 2012/5751

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

Zur Übertragung der Alleinsorge auf den betreuenden Elternteil, obwohl dieser den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil boykottiert (aber Hinweis auf Vollstreckung des Umgangsrechts und auf mögliche (Teil-)Verwirkung der Ansprüche des betreuenden Elternteils auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt).

1. Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der von ihm versäumten Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 6. Juli 2011 - 6 F 37/11 SO - gewährt.

2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 6. Juli 2011 - 6 F 37/11 SO - wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

5. Der Antragsgegnerin wird mit Wirkung vom 14. September 2011 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Rechtszug unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt K., Illingen, bewilligt.

Normenkette:

BGB § 1671; BGB § 1684;

Gründe: