Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 3.8.2017 im Kostenpunkt teilweise abgeändert.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern jeweils hälftig; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Kindesvaters zurückgewiesen. Sein Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl für N, geboren am 14.4.2014, wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1000,- € festgesetzt.
I.
Aus der am 6.12.2016 geschiedenen Ehe der Beteiligten ist das am 14.4.2014 geborene Kind N hervorgegangen, das im Haushalt der Kindesmutter lebt. Die Kindeseltern sind gemeinsam sorgeberechtigt.
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