OLG Hamm - Beschluss vom 26.01.2011
II-8 UF 228/10
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 1306
Vorinstanzen:
AG Dülmen, vom 24.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 11/10

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater allein

OLG Hamm, Beschluss vom 26.01.2011 - Aktenzeichen II-8 UF 228/10

DRsp Nr. 2011/6152

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater allein

Zur Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn die Kindesmutter wegen der Trennung und Zuwendung zu einem neuen Partner aus der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ausgeschlossen worden ist, während der Kindesvater überzeugtes Mitglied dieser Religionsgemeinschaft bleibt.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 24. September 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Dülmen abgeändert.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den am 30.01.2000 geborenen E B wird dem Antragsteller (Kindesvater) zur alleinigen Ausübung übertragen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Kindeseltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend ihr Kind

E, geborenen am 30.1.2000.