Auf die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freudenstadt vom 30.04.2018 in Ziff. 1 bis 4 der Entscheidungsformel
abgeändert.
1.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder V. E. D. F., geb. ......2012, und M. A. R. F., geb. ......2012, wird auf den Antragsteller übertragen.
2.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind G. E. J. F., geb. ......2017, wird auf die Antragsgegnerin übertragen, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur innerhalb Deutschlands umziehen darf bis zu einer Entfernung bis max. 250 km.
3. II. III.
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