OLG Hamm - Beschluss vom 21.03.2011
II-8 UF 155/09
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1671;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 1739
Vorinstanzen:
AG Gronau, vom 02.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 215/08

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2011 - Aktenzeichen II-8 UF 155/09

DRsp Nr. 2011/9505

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Zu den Kriterien für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau vom 02. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1671;

Gründe

I.