Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau vom 02. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
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