OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.05.2016
10 UF 117/15
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 1; BGB § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Eisenhüttenstadt, vom 22.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 230/14

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für zwei minderjährige Kinder auf die Mutter allein

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2016 - Aktenzeichen 10 UF 117/15

DRsp Nr. 2016/17190

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für zwei minderjährige Kinder auf die Mutter allein

1. Ein allgemeiner Vorrang des weniger oder überhaupt nicht berufstätigen Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil besteht im Rahmen des Förderungsgrundsatzes nicht. 2. Einschränkungen in der Kommunikation zwischen den Eltern können nicht einseitig einem Elternteil angelastet werden, wenn der Vater zwar beklagt, von der Mutter nicht alle notwendigen Informationen zu bekommen, es aber als Mitinhaber der elterlichen Sorge auch seine Aufgabe wäre, sich eigenständig die notwendigen Informationen, etwa von den Schulen, zu beschaffen. 3. Es ist grundsätzlich die Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils, das Kind zu Beginn des Umgangs abzuholen und es zum Ende des Umgangs wieder zum Obhutselternteil zurückzubringen.