1. Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 04.04.2023 (Az.
Den Pflegeeltern wird die elterliche Sorge insgesamt für das Kind ("Name01 Nachname01"), geboren am XX.XX.2013, übertragen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die (weiteren) Beteiligten zu 2. und 3. sind die Pflegeeltern der am XX.XX.2013 geborenen
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