I. Der Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Unterhaltsverpflichtung in der Urkunde Nr. ... des Notars A, Stadt2, vom 27.2.2014 wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab dem 1.4.2018 bis zum 31.12.2021 nur noch verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Nachehelichenunterhalt in Höhe von monatlich 721 € zu zahlen sowie ab dem 1.1.2022 774 €.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Verfahrens insgesamt haben der Antragsteller 35 % und die Antragsgegnerin 65 % zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.320 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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