Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen
BGH, Urteil vom 18.03.1997 - Aktenzeichen VI ZR 91/96
DRsp Nr. 1997/3588
Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen
»Die bloße Feststellung einer "Milieuschädigung" des Minderjährigen reicht nicht aus, um den Aufsichtspflichtigen zu einer Überwachung auf Schritt und Tritt zu verpflichten. Hierfür bedarf es vielmehr konkreter Feststellungen, die die Annahme rechtfertigen, daß als Folge besonderer Aggressionsbereitschaft oder sonstiger Verhaltensstörungen des Minderjährigen stets mit gefährlichen Streichen zu rechnen ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 10. Oktober 1995 - VI ZR 219/94 - VersR 1996, 65, 66).