Der Kläger nimmt die beklagten Eheleute zu 1) und 2) - im folgenden Beklagten - wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht über ihren damals 8 1/2 Jahre alten Sohn M nach § 832 BGB auf Schadensersatz in Anspruch.
Am 23. Oktober 1979 gegen 18.45 Uhr wurde das vom Kläger in einem von ihm gemieteten Saal der von den Beklagten gepachteten Gaststätte "Deutsche Eiche" in P. untergebrachte Schuhlager durch Feuer vernichtet.
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