Die Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss vom 19.06.2013 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 2.500,00 €.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|