Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 9. Dezember 2008 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der O####################################### (############) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 169,79 Euro monatlich auf dem Versicherungskonto ######## bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen auf den 31. August 2007 begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
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