Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plön vom 24. November 2011 wie folgt abgeändert:
Auf die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plön vom 11. November 2011 dahingehend abgeändert, dass die der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf 904,76 € - d. h., auf weitere 55,69 € -, festgesetzt wird.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
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