I.
Bei der am 05.06.1982 geborenen Antragstellerin handelt es sich um die Tochter des Antragsgegners aus erster Ehe. Sie nimmt den Antragsgegner auf Kindesunterhalt ab Februar 2004 in Höhe von monatlich 208,40 EUR in Anspruch. Die Antragstellerin bekommt eine Ausbildungsvergütung in Höhe von monatlich netto 315,60 EUR zuzüglich einer Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 149,00 EUR, insgesamt monatlich 464,80 EUR. Hiervon zieht sie monatlich berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 73,00 EUR ab. Den Differenzbetrag zwischen dem verbleibenden Einkommen von 391,60 EUR und dem Regelbedarf von 600,00 EUR beabsichtigt sie mit der Klage geltend zu machen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|