1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 2. Juni 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken - 2 F 177/08 S - in Ziffer III. und IV. teilweise dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung für die ersten vier Jahre nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 970 EUR und für die Zeit danach in Höhe von monatlich 656 EUR zu zahlen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|