OLG Saarbrücken - Urteil vom 02.03.2011
9 UF 89/10
Normen:
BGB 1578b Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 02.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 177/08

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten; Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aufgrund Zeitablauf nach Scheidung der Ehe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2011 - Aktenzeichen 9 UF 89/10

DRsp Nr. 2012/5782

Umfang der Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten; Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aufgrund Zeitablauf nach Scheidung der Ehe

Zur Herabsetzung des Aufstockungsunterhalts auf den angemessenen Unterhalt nach einer Übergangszeit von vier Jahren nach Rechtskraft der Scheidung bei 15 jähriger Ehedauer.

1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 2. Juni 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken - 2 F 177/08 S - in Ziffer III. und IV. teilweise dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung für die ersten vier Jahre nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 970 EUR und für die Zeit danach in Höhe von monatlich 656 EUR zu zahlen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB 1578b Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: