Auf die Berufung der Parteien wird das am 8. Februar 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Prenzlau in seinem Ausspruch über den nachehelichen Unterhalt abgeändert.
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Ehescheidung monatlichen Unterhalt wie folgt zu zahlen, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats:
- 324 € für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung bis August 2010,
- 334 € für September 2010,
- 196 € für Oktober 2010,
- 190 € für die Zeit von 1. bis zum 20. November 2010,
- 93 € für die Zeit vom 21. bis zum 30. November 2010,
- 265 € für Dezember 2010,
- 165 € für die Monate Januar und Februar 2011,
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